Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes (MWIDE) ist bemüht, diesen Webauftritt in Einklang mit § 12e des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website Offene Daten aus dem Saarland.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte


Die Website wird automatisiert mit dem Testwerkzeug Playwright in Verbindung mit der Barrierefreiheits-Prüf-Engine axe-core überprüft. Dabei werden die zentralen Seiten – Startseite, Datenkatalog (Übersicht und Detailansicht eines Datensatzes), Kommunen, Ansprechpartner, Schnittstellen (API) sowie diese Erklärung zur Barrierefreiheit – in einem echten Browser (Chromium) untersucht.

Geprüft wird jeweils die gesamte Seite sowie einzelne zentrale Bereiche wie Kopfbereich, Hauptnavigation, Hauptinhalt und Fußbereich.

Die Prüfung orientiert sich an den maschinell überprüfbaren Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der Konformitätsstufen A und AA. Berücksichtigt werden dabei die Fassungen WCAG 2.0 (Stufe A und AA), WCAG 2.1 (Stufe AA) und WCAG 2.2 (Stufe AA) sowie ergänzend die allgemein anerkannten Best Practices der Prüf-Engine. Untersucht werden unter anderem:


  • Alternativtexte für Bilder
  • Beschriftungen und Zweck von Links
  • Beschriftungen von Formularfeldern
  • Korrekte Überschriftenstruktur
  • Sprachauszeichnung
  • Farbkontraste
  • Semantische Auszeichnung von Bereichen (Landmarks)
  • Eindeutige Vergabe von Bezeichnern (IDs)

Sobald eine automatisierte Prüfung einen Verstoß feststellt, schlägt der zugehörige Test fehl. Die Überprüfung ist damit fester Bestandteil der laufenden Weiterentwicklung der Website.

Eine automatisierte Prüfung kann jedoch stets nur einen Teil möglicher Barrieren erkennen und ersetzt keine vollständige manuelle Prüfung. Eine umfassende manuelle Prüfung der Barrierefreiheit, insbesondere durch Tests der Tastaturbedienbarkeit, Fokusführung, Kontraste, semantischen Struktur, Formularbedienung sowie der Nutzung mit assistiven Technologien, wurde bisher nicht durchgeführt. Daher können trotz der automatisierten Prüfung einzelne Barrieren nicht ausgeschlossen werden. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:


  • Inhalte in Gebärdensprache und in Leichter Sprache sind derzeit nicht verfügbar. Eine Bereitstellung ist für die Zukunft geplant.
  • Sprungmarken / „Bypass Blocks“: Ein direkter Sprung zum Hauptinhalt bzw. zum Suchfeld per Tastatur ist derzeit nicht durchgängig möglich (Erfolgskriterium 2.4.1, WCAG Stufe A).
  • Vereinzelte Interaktionsflächen in der Datenkatalog-Suche unterschreiten die empfohlene Mindestgröße von 24×24 Pixeln (Erfolgskriterium 2.5.8, WCAG 2.2 Stufe AA). An einer Behebung wird gearbeitet.

Die Barrierefreiheit der Inhalte wird kontinuierlich überprüft, erweitert und verbessert. Eine grundsätzliche Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 15.10.2026 erstellt.

Die Website wurde im Rahmen einer Selbstbewertung mit dem automatisierten Testwerkzeug Playwright in Kombination mit der Barrierefreiheits-Prüf-Engine axe-core geprüft. Die Prüfung orientierte sich an den maschinell überprüfbaren Erfolgskriterien der WCAG 2.0 (Stufe A und AA), WCAG 2.1 (Stufe AA) und WCAG 2.2 (Stufe AA) sowie ergänzend an den Best Practices der Prüf-Engine. Geprüft wurden die Startseite, der Datenkatalog (Übersicht und Detailansicht), die Kommunen-, Ansprechpartner- und Schnittstellenseite sowie diese Erklärung zur Barrierefreiheit – jeweils die gesamte Seite sowie zentrale Bereiche wie Kopfbereich, Hauptnavigation, Hauptinhalt und Fußbereich. Die Prüfung erfolgt automatisiert im Rahmen der Qualitätssicherung; bei jedem Durchlauf werden die Seiten erneut überprüft.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.10.2026 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben


Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Kathrin Fries

Pressesprecherin und Leiterin Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

Durchsetzungsverfahren


Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch / per E-Mail beim Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben